Presse

1211.2014 – Pressemitteilung: www.my-experten.de

„Auf der Suche nach einem passenden Nachfolger”

Die Anforderungen von Maklern und Vertrieben sind so vielseitig wie das Leben. Jedes Unternehmen, jedes Maklerbüro hat seine eigene individuelle Geschichte, aus der sich in unterschiedlicher Ausprägung die Motive und die Zeitpunkte für die Suche nach einem passenden Nachfolger ableiten. Starre Strukturen, standardisierte Abläufe, Online-Bestandsbörsen und Schema F in der Vorbereitung, der Abwicklung und der Nachsorge können somit nicht zum gewünschten Erfolg führen. 

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

www.my-experten.de

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14.08.2014 – Pressemitteilung: www.asscompact.de

„4.000 bis 5.000 Unternehmen stehen zur Nachfolge an”

In den nächsten Jahren werden immer mehr Maklerunternehmen einen Nachfolger oder Käufer suchen. …

Ein Interview mit dem Vorstand des ersten deutschen Makler Nachfolger Clubs e. V. Thomas Suchoweew.

Download vollständiger Artikel: MNC_AssCompact_082014.pdf

www.asscompact.de

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16.07.2014 – Pressemitteilung: www.my-experten.de

Maklerbestand richtig vorbereitet verkaufen

Um einen Maklerbestand optimal zu verkaufen, sollte der Inhaber sich frühzeitig vorbereiten. Der erste deutsche Makler Nachfolger Club e. V. bietet ab sofort seinen Mitgliedern einen kostenlosen Makler-Nachfolge-Check durch ein unabhängiges Institut für Unternehmensanalysen an.

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www.my-experten.de

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16.07.2014 – Pressemitteilung: www.ptext.de

Maklerbestand verkaufen und richtig vorbereiten sein.

Der erste deutsche Makler Nachfolger Club e.V. http//www.makler-nachfolger-club.de bietet ab sofort seinen Mitgliedern einen kostenlosen Makler-Nachfolge-Check durch ein unabhängiges Institut für Unternehmensanalysen an.

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www.ptext.de

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27.06.2014 – Pressemitteilung: www.fondsprofessionell.de

Generationswechsel: Der erste Makler Nachfolger Club bietet Hilfe

Der Mangel an Nachwuchs im Finanz- und Versicherungsvertrieb ist hinlänglich bekannt. In der Branche mehren sich daher die Initiativen, dem wachsenden Problem aktiv zu begegnen. Mit dem ersten deutschen Makler Nachfolger Club kommt nun eine Weitere hinzu.

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www.fondsprofessionell.de

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27.06.2014 – Pressemitteilung: www.cash-online.de

Nachfolge: Verein will Makler unterstützen

Der Anfang des Jahres gegründete Verein Makler Nachfolger Club e. V. hat sich zur Aufgabe gemacht, die deutschen Makler bei der Nachfolgeplanung zu unterstützen. Speziell ältere Makler, bei denen ein Erbe oder passender Nachfolger fehlt, will der Verein auf die Übergabe ihrer Maklerbestände vorbereiten.

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www.cash-online.de

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26.06.2014 – Pressemitteilung: www.assekuranz-info-portal.de

Der erste deutsche Makler Nachfolger Club e. V. unterstützt Finanzdienstleistungs-Unternehmen beim Verkauf und der Nachfolgeregelung

Ein gutgehendes Maklerbüro mit bester Reputation ist das Ergebnis harter Arbeit, nicht selten ist es ein Lebenswerk. Diese Werte zu erhalten und die Nachfolge zu regeln, diesen Aufgaben hat sich der erste deutsche Makler Nachfolger Club e. V.verschrieben.

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www.assekuranz-info-portal.de

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26.06.2014 – Pressemitteilung: www.investment.com

Unternehmensberater gründen Makler Nachfolger Club

Die Unternehmensberater Thomas Suchoweew, Oliver Petersen und Sabine Fuchs haben einen Club für Makler-Nachfolge ins Leben gerufen. Der eingetragene Verein bringt potenzielle Bestandsverkäufer und Kaufinteressenten zusammen.

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www.investment.com

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26.06.2014 – Pressemitteilung: www.versicherungsmonitor.de

Verein soll Maklern bei Nachfolge helfen

VON  AM 

Die Nachfolgeregelung bereitet auch vielen Maklern Sorgen. Ihnen will jetzt ein neu gegründeter Verein helfen, der die verkaufswilligen Vermittler mit Kaufinteressenten zusammenbringt.

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www.versicherungsmonitor.de

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26.06.2014 – Pressemitteilung: www.versicherungsbote.de

Verein will Makler auf Übergabe der Bestände vorbereiten

Wie finden Makler einen geeigneten Nachfolger, der die Kundenbestände betreut und den Unternehmenswert zu schätzen weiß? Der neugegründete Verein Makler Nachfolger Club will dabei helfen. … 

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www.versicherungsbote.de

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02.06.2014 – Pressemitteilung: Bocquel News

Wie findet man den geeigneten Nachfolger im Makler-Büro? Für Ratlose gibt es einen Lichtblick: Es gibt jetzt den ersten deutschen Makler Nachfolger Club e.V. mit vielversprechenden Unterstützungs-Angeboten. Gegen eine einmalige Gebühr kann man Mitglied werden.

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30.05.2014 – Pressemitteilung: dvb-Presseservice

Der erste Makler Nachfolger Club e.V. … bieten Versicherungsmaklern Unterstützung beim Verkauf und der Nachfolgeregelung.

Ein gutgehendes Maklerbüro mit bester Reputation ist das Ergebnis harter Arbeit, nicht selten ist es ein Lebenswerk. Diese Werte zu erhalten und die Nachfolge zu regeln, diesen Aufgaben hat sich der erste deutsche Makler Nachfolger Club e.V. verschrieben.

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1.    Artikel
Nachfolgemanagement im Versicherungsvertrieb
Umfrage
27.01.2014 | Berater von Versicherungsforen Leipzig

Ein funktionierendes Vertriebsmanagement ist der Schlüssel zum Unternehmenserfolg und damit immer auf der Agenda von Versicherern und Maklern. Doch das Nachwuchsproblem der Branche wiegt schwer. Haben Sie Ihre Nachfolge schon geregelt?
Laut der Studie „Vermittler-PISA“, einem Gemeinschaftsprojekt der Fachhochschule Dortmund, der Versicherungsforen Leipzig und der SKOPOS GmbH, liegt das Durchschnittsalter der Vermittler in Deutschland bei 48 Jahren; 40 Prozent haben bereits das 50. Lebensjahr überschritten. In den nächsten zehn bis 15 Jahren scheiden daher altersbedingt etwa 40 Prozent aller Vermittler aus.
Vor allem im Bereich Nachfolgemanagement hat der zu erwartende Mangel an Fachkräften daher weitreichende Folgen.
Denn zu einer erfolgreichen Ausrichtung und Ausgestaltung von Vermittlerbetrieben gehört es auch, sich rechtzeitig mit dem Thema Nachfolge auseinanderzusetzen. Die Nachfolge betrifft dabei nicht nur Vermittler(-betriebe) und Versicherer, wie es auf den ersten Blick scheint, sondern in letzter Konsequenz auch den Kunden.
Unterstützung für praxisorientierte Forschung gesucht!
In einer wissenschaftlichen Untersuchung wollen die Versicherungsforen Leipzig in Kooperation mit der Berufsakademie Dresden und der Fachhochschule Dortmund daher den Ist-Stand des Nachfolgemanagements in Vermittlerbetrieben erforschen. Ziel der Studie ist es zu analysieren, wie Vermittlerbetriebe angesichts der aktuellen Marktentwicklungen eine geregelte Nachfolge treffen.
Potenziale, Herausforderungen und Handlungsfelder im Nachfragemanagement sollen dabei identifiziert werden. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, wie die praktische Umsetzung der Nachfolge in den Vermittlerbetrieben aussieht, inwieweit Vermittler auf die umfangreichen Anforderungen hinsichtlich der Nachfolge ihres Betriebs vorbereitet sind und welche Unterstützung in Bezug auf qualifiziertes Nachfolgemanagement benötigt wird.
Für die Studie werden noch Teilnehmer gesucht. Helfen Sie mit und nehmen Sie an der Umfrage der Versicherungsforen Leipzig teil! Zur Teilnahme aufgerufen sind Makler, Ausschließlichkeits- und Mehrfachvertreter. Die Umfrage nimmt etwa 10 Minuten in Anspruch. Teilnehmer erhalten auf Wunsch im Anschluss an die Untersuchung eine Studienzusammenfassung. Zudem werden die Forschungsergebnisse bei der Fachkonferenz „Betriebswirtschaftliche Beratung und Betreuung von Agenturen und Maklern im Versicherungsvertrieb“ am 8. und 9. Mai 2014 in Dortmund vorgestellt.

Foto: Versicherungsforen Leipzig_Autor: Mario Gärtner, Leiter Kompetenzfeld „Versicherungsvertrieb“ bei den Versicherungsforen Leipzig

 

2. Artikel
Tod eines Versicherungsmaklers – Lebenswerk adé?

Was passiert mit dem aufgebauten Unternehmen, dem Kunden- und Vertragsbestand, dem Lebenswerk, wenn der Versicherungsmakler verstirbt? Welche Maßnahmen frühzeitig getroffen werden sollten.

Gastbeitrag von Clemens M. Christmann, CMC Personal- und Unternehmensberatung

In den Courtagevereinbarungen gibt es unterschiedliche Regelungen zur Vertragsbeendigung. Die häufigste Regelung ist, dass der Wegfall der Gewerbeerlaubnis den Produktpartner zu einer fristlosen Beendigung der Courtagevereinbarung berechtigt.

In der letzten Zeit häufen sich Informationen darüber, was passiert, wenn der Erlaubnisinhaber geschäftsunfähig wird oder verstirbt. Ein Fall aus der täglichen Praxis zeigt, was tatsächlich geschieht und welche Möglichkeiten bestehen.
Im Juli 2012 wird der Versicherungsmakler tot in seinem Haus aufgefunden. Er war Einzelmakler und nicht “eingetragener Kaufmann” (e.K.) oder der Geschäftsführer einer juristischen Person.
Die Erben schlagen das Erbe aus. Das Amtsgericht als Nachlassgericht bestellt einen Rechtsanwalt aus seinem Zuständigkeitsgebiet als Nachlasspfleger.

Personenbezogene Gewerbeerlaubnis erlischt mit dem Tod
Bei einem Nachlasspfleger handelt es sich um eine fast ehrenamtliche Tätigkeit. In diesem Fall erhält der Rechtsanwalt 34 Euro pro Stunde um den Nachlass abzuwickeln.
Die Produktpartner (Banken, Bausparkassen, Versicherungen) prüfen in regelmäßigen Abständen das Vermittlerregister. Mit dem Tod erlischt die personenbezogene Gewerbeerlaubnis nach Paragraf 34d der Gewerbeordnung.
Ohne Gewerbeerlaubnis darf keine Kundenberatung und -betreuung mehr vorgenommen werden, da die erforderliche Sachkunde fehlt. Dieses bedeutet, dass auch bei allen Personen- oder juristischen Gesellschaften mit dem Ausfall des Erlaubnisinhabers alles auf dem Spiel steht, egal ob sie Einzelmakler, Makler in einer Personengesellschaft oder Makler in einer GmbH oder AG sind.

Fristlose Beendigung der Courtagevereinbarung
In den Courtagevereinbarungen gibt es unterschiedliche Regelungen zur Vertragsbeendigung. Die häufigste Regelung ist, dass der Wegfall der Gewerbeerlaubnis den Produktpartner zu einer fristlosen Beendigung der Courtagevereinbarung berechtigt.
Möglichkeiten nach Paragraf 45 oder Paragraf 46 GewO, wonach Erben einen sachkundigen Stellvertreter mit einer Gewerbeerlaubnis nach Paragraf 34d GewO einsetzen können, werden indes kaum geregelt.

So reagierten die Produktpartner in unserem Praxisfall:

  • Der wesentliche Teil der Produktpartner akzeptierte die eingeleitete Stellvertreterfunktion nach Paragraf 46 GewO und handelte im Sinne der Kunden- und Vertragsbetreuung.
  • Einige Produktpartner vertraten anfänglich die Sichtweise, dass weder den Erben noch dem Stellvertreter Courtagen zustehen. Argumentativ wurde die laufende Courtage in eine Tätigkeits- und Betreuungsprovision, wie sie in einer Handelsvertreterorganisation vertraglich fixiert wird, umgedeutet und damit die Nichtzahlung begründet.
  • Ein Produktpartner übertrug den Kunden- und Vertragsbestand in den Direktbestand und bot an, dass nach Vorlage eines neuen Maklermandats eine Übertragung erfolgen sollte.
  • Ein weiterer Produktpartner bezog sich auf den neuen Code of Conduct, insbesondere Art. 20, und stellte die Datenweitergabe an den Stellvertreter als Straftat dar, welchen er zur Anzeige bringen würde.
  • Zwei Produktpartner haben die Courtagevereinbarung widerrufen, obwohl vertragsrechtlich nur eine fristlose Kündigungsmöglichkeit vereinbart war. In einem dieser Fälle wurde mitgeteilt, dass der Kunden- und Vertragsbestand zur Betreuung an die Ausschließlichkeitsorganisation übertragen wurde.
  • Nur zwei Versicherer haben eine Meldung an die Auskunftsstelle über den Versicherungsaußendienst (AVAD) abgegeben beziehungsweise übermittelt.
    Der Nachlasspfleger schaltete nach Abstimmung mit dem Nachlassgericht einen Fachanwalt ein.

Wie so häufig treffen in diesem Fall verschiedene juristische Ebenen aufeinander:

  • Der Maklervertrag mit der Maklervollmacht zwischen dem Kunden und dem Versicherungsmakler.
  • Die Courtagevereinbarung zwischen dem Produktpartner und dem Versicherungsmakler auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen (Gewerbeerlaubnis, Vermittlerregister, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, etc.).
  • Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die abgesprochene Vorgehensweise der betrieblichen Praxis (Code of Conduct) zwischen dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Landesdatenschutzbehörde Berlin.
    Im Zweifel kommt es auf die Regelungen im Maklervertrag an. Der Maklervertrag nimmt die Wünsche und Zustimmungen des Kunden auf, beachtet das BDSG und regelt den Umgang mit den Daten.
    Nach Ausarbeitung einer Bremer Fachkanzlei sollte ein Maklervertrag vollumfänglich mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Regelungen zum Datenschutz beziehungsweise der Datenweitergabe, einer Vereinbarung zur Kommunikation, der eigentlichen Maklervollmacht mit Sachwaltereigenschaft und dem Recht zur Erteilung von Untervollmachten durch den Versicherungsmakler ausgestattet sein (siehe Checkliste oben).

Autor Clemens M. Christmann ist Geschäftsführer der CMC Personal- und Unternehmensberatung.

Wenn sich der Makler oder Inhaber zurückziehen möchte, aber keinen geeigneten Nachfolger findet, droht nicht selten die Geschäftsaufgabe.