Kaufvertrag für einen Maklerbestand

Welche wichtigsten Klauseln sollten Verkäufer und Käufer in einem Kaufvertrag für einen Maklerbestand beachten.

Kaufvertrag für einen Maklerbestand

Autor: Jens Reichow Rechtsanwalt, Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Großneumarkt 20, 20459 Hamburg Telefon 040 – 34 80 97 50

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Das Interesse an Bestandskäufen bzw. der Bedarf nach Bestandsübernehmern ist nach wie vor riesig. Immer mehr Versicherungsmakler wollen ihr Maklerunternehmen aus Altersgründen nicht mehr fortführen und suchen nach einer Möglichkeit der Veräußerung. Hat der Versicherungsmakler einen Nachfolger für seinen Bestand gefunden, tut er jedoch gut daran, dass er bei der Vereinbarung im Kaufvertrag für einen Maklerbestand die wesentlichen Inhalte eines solchen Vertrages beachtet. Die wichtigsten Klauseln im Überblick:

Vertragsgegenstand definieren: Zunächst gilt es den genauen Vertragsgegenstand zu definieren. Es macht einen gravierenden Unterschied, ob der Erwerber die Makler-GmbH, die Makler-Einzelfirma als Ganzes oder eben nur den Kunden-Bestand als Einzelteil erwirbt. Oftmals wünschen die Parteien gerade nur die Übertragung des Kundenbestandes. Dieser definiert sich regelmäßig in Form der jeweiligen zukünftigen Courtagen aus einer näher bestimmten Anzahl von konkreten Versicherungsverträgen. Im Kaufvertrag für einen Maklerbestand sollte die Anzahl der Verträge der einzelnen Gesellschaften aufgelistet sein.

Zahlung des Kaufpreises: Wann und unter welchem Bedingungen der Kaufpreis zu zahlen ist, sollte ebenfalls genau im Kaufvertrag für einen Maklerbestand geregelt werden. Gerade bei einer gestaffelten Zahlung des Kaufpreises sollte dabei auch unbedingt ein Steuerberater für die steuerliche Bewertung der Kaufpreiszahlungen hinzugezogen werden.

Mit allen Rechten und Pflichten: Die Parteien wünschen regelmäßig die Übertragung des Bestandes „mit allen Rechten und Pflichten“. Eine solche Übertragung der Pflichten, insbesondere der Haftung für noch unverdiente Courtagevorschüsse, kann rechtlich wirksam jedoch nur mit Zustimmung des einzelnen Versicherers erfolgen. Eine solche Zustimmung knüpfen Versicherer oftmals an Voraussetzungen (z.B. Vorlage einer neuen Maklervollmacht, bestehende Courtagezusage mit dem Erwerber). Der Kaufvertrag für einen Maklerbestand sollte daher unbedingt Regelungen für den Fall enthalten, dass einer oder mehrere Versicherer die Zustimmung verweigern.

Umgang mit Stornierungen: Zum Zeitpunkt der Veräußerung sind i.d.R. noch eine Vielzahl von gezahlten Courtagevorschüssen in der Haftung. Kommt es nun zu Stornierungen und hat der Versicherer der Haftungsübernahme zugestimmt, so muss der Erwerber die an den Veräußerer gezahlten und unverdient gebliebenen Vergütungsvorschüsse zurückzahlen. Es sollte daher im Kaufvertrag für einen Maklerbestand klar geregelt werden, ob dies im Kaufpreis berücksichtigt wurde oder ob der Veräußerer den Erwerber von solchen Rückforderungen freistellt. Ist eine Freistellung gewünscht, so ist auch die Frage zu klären, welche Partei eine Nachbearbeitung notleidender Verträge zu übernehmen hat.

Kundenbetreuung: Auch die weitere Kundenbetreuung gilt es zu beachten. Dabei sollte sichergestellt werden, dass der Erwerber des Bestandes ab dem Übertragungsstichtag in rechtlich zulässiger Weise Kontakt zu den Kunden aufnehmen darf und eine weitere Betreuung gewährleistet ist. Hierzu bedarf es insbesondere der Einwilligung der Kunden in die Datenweitergabe an und in die Kontaktaufnahme durch den Erwerber. Fehlen diese, drohen dem Erwerber erhebliche rechtliche Konsequenzen. Erwerber sollten daher im Kaufvertrag für einen Maklerbestand vertraglich sicherstellen, dass die entsprechenden Einwilligungen vom Veräußerer eingeholt worden sind.

Achtung vor Bestandsverlust: Trotz geordneter Bestandsübergabe kommt es im Regelfall zu gewissen Abwanderungen von Kunden zu Konkurrenten. Hierdurch kann die Wirtschaftlichkeit der Bestandsveräußerung/-erwerbes gefährdet sein. Die Parteien sollten daher im Kaufvertrag für einen Maklerbestand genau definieren, bis zu welchem Maße Bestandsverluste toleriert werden können bzw. die Vereinbarung des Kaufpreises so gestalten, dass dieser auf Bestandsverluste entsprechend angepasst werden kann. Hier gilt es die Interessen der Parteien miteinander in Einklang zu bringen.

Weitere Tätigkeit des Verkäufers: Auch die weitere berufliche Tätigkeit des Verkäufers sollte im Kaufvertrag für einen Maklerbestand berücksichtigt werden. Steht er auch noch nach der Übertragung des Bestandes als Ansprechpartner zur Verfügung, so sorgt dies für zusätzliche Bestandsfestigkeit und wirkt sich sicherlich auch beim Wert des Bestandes aus. Der genaue Umfang der noch geschuldeten Tätigkeit sollte daher unbedingt erfasst werden.

Selbstverständlich sollte hingegen sein, dass sich der Erwerber natürlich nach der Bestandsübertragung nicht mehr um seine ehemaligen Kunden bemüht, insbesondere diese nicht versucht abzuwerben. Gleichwohl sollte ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit in den Vertrag integriert werden.

Haftung für Beratungsfehler: Übernimmt der Erwerber den Makler-Bestand, so trifft ihn am dem Übertragungszeitpunkt gegenüber dem Kunden eine eigene Tätigkeitsverpflichtung. Er dürfte daher gut beraten sein, wenn er die bestehenden Versicherungsverträge der Kunden einer Prüfung im Hinblick auf mögliche Verbesserung des Versicherungsschutzes unterzieht. Gerade bei größeren Kundenbeständen nimmt eine solche Prüfung jedoch regelmäßig eine erhebliche Zeit in Anspruch. Währenddessen drohen Haftungsfälle. Der Erwerber sollte für sich daher ausreichend Zeit beanspruchen, in denen er den Versicherungsbestand prüfen und ggf. Anpassungen vornehmen kann.

Auch wenn der Erwerber nicht nur den Bestand übernimmt, sondern auch als Schuldner in die alten Maklerverträge des Veräußerers eintritt, bedarf es jedoch einer klaren Regelung der Haftungsverantwortlichkeiten und wechselseitige Freistellungsverpflichtungen im Kaufvertrag für einen Maklerbestand. Diese sollten unbedingt auch im Vorwege mit der jeweiligen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung des Erwerbers bzw. Veräußerers abgestimmt werden.

Daneben bestehen natürlich noch eine Vielzahl rechtlicher Gesichtspunkte, die in einem Kaufvertrag für einen Maklerbestand berücksichtigt werden sollten. Es empfiehlt sich daher stets die Ausarbeitung des konkreten Vertrages einem spezialisierten Rechtsanwalt anzuvertrauen.

Kaufvertrag für einen Maklerbestand

Mitglieder vom Makler Nachfolger Club können sich in einem kostenlosen Erstgespräch mit der Kanzlei Jöhnke & Reichow über die Gestaltung von einem Kaufvertrag für einen Maklerbestand informieren.

 

Wenn sich der Makler oder Inhaber zurückziehen möchte, aber keinen geeigneten Nachfolger findet, droht nicht selten die Geschäftsaufgabe.